Montag, 16. September 2013

Prüfungsfragen für die IHK Sachkundeprüfung Versicherungsfachmann und Finanzanlagenfachmann

Wenn man momentan als Vermittler für Versicherungen oder Finanzanlagen tätig werden möchte, braucht eine Erlaubnis des Gewerbeamtes. Die Rechtsvorschriften für den Versicherungsfachmann finden sich in Paragraph 34 d der GewO. Der Finanzanlagenfachmann wird in Paragraf 34f der GewO dargestellt. Die Anforderung hier ist es, dass der Vermittler die erforderliche Sachkunde für die praktische Berufsausübung besitzt. Hierzu werden in einer Sachkundeprüfung Prüfungsfragen am Computer durchlaufen.

Zur Vorbereitung auf die schriftliche IHK Sachkundeprüfung zum Versicherungsfachmann oder Finanzanlagenfachmann muss kein Lehrgang vor Ort und kein bestimmtes Seminar gebucht werden. Die Vorbereitung auf die Prüfung der Sachkunde kann eigenständig durchgeführt werden. Die Prüfung bei der IHK zum Versicherungsfachmann oder Finanzanlagenfachmann kann mit dem geeigneten Unterlagensatz und einer Vorlaufzeit von 2 bis 6 Monaten erfolgreich beendet werden. Prüfungsfragen zur Sachkundeprüfung (IHK) zum Versicherungsfachmann bzw. zum Finanzanlagenfachmann sind für Vermittler bedeutungsvoll, die die Erlaubnis nach § 34d oder 34f Gewerbeordnung erhalten müssen. In der Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer werden in einer Prüfung einige Prüfungsfragen geprüft. Da das VVG häufig juristisch angepasst wird, sind brandneue Prüfungsfragen zur Vorbereitung auf den Test äußerst essenziell.

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